Schriftliche Anfrage von Hermann Winkler/PPE (MdEP) an die EU-Kommission vom 09.05.2012

Rechteausschluss

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-004724/12 an die Kommission

Quelle:  Amtsblatt der EU – C 166 E / 234 (Auszug), Seite 234

Fragender: Hermann Winkler (PPE)

(9. Mai 2012)

Betrifft: Streichung der Richtlinie 2000/84/EG zur Regelung der Sommerzeit

Gemäß der Richtlinie 2000/84/EG wird in Europa derzeit zweimal im Jahr die Zeit um eine Stunde verstellt. Dies wurde ursprünglich eingeführt, um — neben einer Erleichterung der Abläufe des Binnenmarktes durch gemeinsame Start‐ und Endtermine —vor allem eine Strom‐ und Energieeinsparung herbeizuführen.

Bereits in der Mitteilung KOM(2007)739 der Kommission, in der Daten der Mitgliedstaaten ausgewertet und zusammengefasst wurden, gesteht die Kommission ein, dass die Energieeinsparungen gering sind und sich die Vor- und Nachteile der Sommerzeit in etwa die Waage halten. Warum schlägt also die Kommission keine Abschaffung der Sommerzeit vor, wenn sie keine nennenswerten Auswirkungen feststellen konnte?

Des Weiteren hat die Forschung in der Zeit seit der Mitteilung gänzlich neue Bereiche beleuchtet und wichtige Erkenntnisse zu den Auswirkungen der Sommerzeit zutage gefördert. So hat zum Beispiel das renommierte Karolinska-Institut einen Anstieg der Herzinfarkte nach der Zeitumstellung festgestellt. Diese Beobachtung wurde von der deutschen Krankenversicherung DAK bestätigt.

  • Hat die Kommission daher die Absicht, eine neue Studie zu den tatsachlichen Vor‐ und Nachteilen der Sommerzeit anzufertigen, und kann sie dafür einen Zeitplan nennen? Sollte dies nicht der Fall sein: Weshalb besteht diese Absicht nicht?
  • Wird die Kommission insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen der Sommerzeit auf die Gesundheit einen Vorschlag zur Abschaffung der Sommerzeit vorlegen?

Antwort von Herrn Kallas im Namen der Kommission

(12. Juni 2012)

Die Kommission verweist den Herrn Abgeordneten auf ihre Antwort auf die schriftlichen Anfragen H-103/2010 und E-9209/2011 (1).


Link zum Download des Originaltextes aus dem Amtsblatt der Europäischen Union vom 12.06.2013. Die Anfrage finden Sie in dem Dokument auf Seite 234.