Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Regelung der Sommerzeit (1)
(2001/C 154 E/06)
(Text von Bedeutung für den EWR)
KOM(2000) 892 endg. – 2000/0140(COD)
(Gemäß Artikel 250 Absatz 2 des EG-Vertrags von der Kommission vorgelegt am 29. Dezember 2000)
ursprünglicher Vorschlag:
(4) Aus Gründen der Zeitplanung, nicht nur in den Sektoren Verkehr und Kommunikation, sondern auch in den anderen Industriesektoren, ist es zweckmäßig, die Termine für die Sommerzeit für einen ausreichend langen Zeitraum festzulegen; daher sollte die Regelung der Sommerzeit auf Dauer festgelegt werden. Nach Artikel 4 der Richtlinie 97/44/EG nehmen das Europäische Parlament und der Rat vor dem 1. Januar 2001 die ab 2002 anzuwendende Regelung an.
geänderter Vorschlag:
(4) Aus Gründen der Zeitplanung, nicht nur in den Sektoren Verkehr und Kommunikation, sondern auch in den anderen Industriesektoren, ist es zweckmäßig, die Termine für die Sommerzeit für einen ausreichend langen Zeitraum festzulegen; daher sollte die Regelung der Sommerzeit für einen nicht festgelegten Zeitraum festgelegt werden. Nach Artikel 4 der Richtlinie 97/44/EG nehmen das Europäische Parlament und der Rat vor dem 1. Januar 2001 die ab 2002 anzuwendende Regelung an.
Ergänzung in Artikel 5 (Zusatz):
(2) Die Kommission legt im Anschluss an die Schlussfolgerungen des im vorhergehenden Absatz erwähnten Berichts erforderlichenfalls geeignete Vorschläge vor.
Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Regelung der Sommerzeit (1)
(2001/C 154 E/06)
(Text von Bedeutung für den EWR)
KOM(2000) 892 endg. – 2000/0140(COD)
(Gemäß Artikel 250 Absatz 2 des EG-Vertrags von der Kommission vorgelegt am 29. Dezember 2000)
ursprünglicher Vorschlag:
(4) Aus Gründen der Zeitplanung, nicht nur in den Sektoren Verkehr und Kommunikation, sondern auch in den anderen Industriesektoren, ist es zweckmäßig, die Termine für die Sommerzeit für einen ausreichend langen Zeitraum festzulegen; daher sollte die Regelung der Sommerzeit auf Dauer festgelegt werden. Nach Artikel 4 der Richtlinie 97/44/EG nehmen das Europäische Parlament und der Rat vor dem 1. Januar 2001 die ab 2002 anzuwendende Regelung an.
geänderter Vorschlag:
(4) Aus Gründen der Zeitplanung, nicht nur in den Sektoren Verkehr und Kommunikation, sondern auch in den anderen Industriesektoren, ist es zweckmäßig, die Termine für die Sommerzeit für einen ausreichend langen Zeitraum festzulegen; daher sollte die Regelung der Sommerzeit für einen nicht festgelegten Zeitraum festgelegt werden. Nach Artikel 4 der Richtlinie 97/44/EG nehmen das Europäische Parlament und der Rat vor dem 1. Januar 2001 die ab 2002 anzuwendende Regelung an.
Ergänzung in Artikel 5 (Zusatz):
(2) Die Kommission legt im Anschluss an die Schlussfolgerungen des im vorhergehenden Absatz erwähnten Berichts erforderlichenfalls geeignete Vorschläge vor.
Amtsblatt der EU (2001/C 154 E/06)
Michael Wieden beschäftigt sich als Betriebswirt seit 2002 mit der Chronobiologie im Personalmanagement. Schon 2003 hielt er hierzu seinen ersten Vortrag auf einer Veranstaltung der INQA (Initiative der neuen Arbeit).
Zu den Themen „Chronobiologie im Personalmanagenement“ sowie mobilen Arbeitsformen hat er bereits Bücher geschrieben, und dabei den Begriff „Liquid Work®“ geprägt.
Zusammen mit Claudia Garrido Luque gründete er 2014 die aliamos GmbH und berät seit dem Kommunen, Unternehmen und Kliniken zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement. Von 2012 bis Ende 2016 war er externer Wirtschaftsförderer für die Stadt Bad Kissingen und Initiator des weltweit einzigartigen Projektes „ChronoCity – Pilotstadt Chronobiologie“. Zu ChronoCity®, Chronobiologie-Themen und mobilen Arbeitsformen trat er wiederholt als Experte in verschiedenen Fernsehformaten (z.B. TerraX, Planet Wissen, W wie Wissen, Xenius etc.) auf. Zudem war er von 2014 bis 2017 Mitglied des Arbeitskreises „Zeitgerechte Stadt“ der ARL – Akademie für Raumforschung und Landesplanung in Hannover.
Aktuell hält er Vorträge zum Thema „Chronobiologie im Personalmanagement“ und „Mobile Arbeitsformen“, und berät Unternehmen bei der Umsetzung chronobiologischer Ansätze in Unternehmen und Kliniken.